Geschichte der Villa Editha

Die Villa Editha wurde als herrschaftliches Einfamilienhaus für Maximilian Gädeke im klassizistischen Stil gebaut. Den Bauakten ist zu entnehmen, dass die Bauzeit nur ein Jahr betrug. (Baugenehmigung am 28.7.1887 - Gebühr übrigens nur 10 Mark) Die Abnahme durch die Baubehörde mit Benutzungserlaubnis erfolgte bereits am 15. Juni 1888.

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Kurze Informationen zum Büro

Bürohistorie:

  • Ernennung zum Notar:
  • 15. Juli 1991

Die Amtsräume befanden sich zunächst auf Schloss Sonnenstein. Von Februar 1993 bis April 2001 befand sich das Büro im Hause Rottwerndorfer Str. 31, 01796 Pirna, bevor wir in das Erdgeschoss der Villa Editha umgezogen sind.

Inzwischen bin ich zusätzlich als Gütestelle staatlich anerkannt.


Als Notar hat man einen umfangreichen Tätigkeitsbereich mit viel Korrespondenz. Jeder Notar benötigt daher Mitarbeiter, die ihn bei dieser Arbeit unterstützen. Die letzte Verantwortung für alle Vorgänge liegt jedoch beim Notar, der stets die eigentliche Beurkundungs- oder Beglaubigungshandlung persönlich vornimmt. Die Vertretung ist nur durch amtlich bestellte Vertreter möglich. Mitarbeiter können bei notariellen Tätigkeiten nur zuarbeiten und vorbereiten, den Notar aber nicht vertreten.

Seit 15. Oktober 2001 habe ich zudem die Abwicklung und Aktenverwahrung der Urkunden des Notariats der ausgeschiedenen und inzwischen leider verstorbenen Notarin, Frau Notarin a.D. Siglinde Hartmann, in Neustadt / Sachsen übernommen. Am 8. September 2010 habe ich zusätzlich die Abwicklung und Aktenverwahrung des Notariats des ausgeschiedenen und zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Notars Wolf-Dieter Goertz, Pirna übertragen bekommen. Beide Notarstellen wurden vom Sächsischen Staatsminister der Justiz eingezogen; damit gibt es diese Notarstellen nicht mehr. Die noch offenen Akten werden von mir betreut. Alle Urschriften werden in meinem Büro verwahrt. Wenn Sie Abschriften von diesen Urkunden bzw. Auskünfte zu Vorgängen aus dem geschlossenen Notariaten der Frau Hartmann oder des Herrn Goertz benötigen, wenden Sie sich bitte an mein Büro.

Notare dürfen grundsätzlich alle Rechtsangelegenheiten beurkunden. Allerdings gilt ein Ortsprinzip insoweit, dass Notare nur im Bereich ihres Amtsbezirks beurkunden sollen. Die Angelegenheiten müssen aber nicht Pirna und Umgebung betreffen. Wenn ich als Notar also für ein Grundstücksgeschäft auf der Insel Rügen oder in Oberbayern tätig werden soll, ist dies problemlos möglich. Die Beurkundung muss jedoch in meinem Amtsbezirk erfolgen, d.h. die Beteiligten müssen sich persönlich in mein Büro bzw. meinen Amtsbezirk begeben. Bei vielen Rechtsgeschäften können sie sich auch durch Dritte vertreten lassen, wenn die Entfernung zu weit ist.

Auswärtstermine innerhalb des Amtsbezirks sind nach Absprache möglich. Der Amtsbezirk umfasst den Amtsgerichtsbezirk Pirna, der dem Alt-Landkreis Sächsische Schweiz entspricht. Zum Amtsbezirk gehören die Städte/Hauptorte: Pirna, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Heidenau, Königstein, Kurort Rathen, Neustadt in Sachsen, Sebnitz, Stolpen.

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